Herr Michael Lindner
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Nach vorheriger Vereinbarung
Aktuelles:
Zusammenfassung neue Corona-Bestimmungen
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Beitrag zur Ukraine-Hilfe der Heiligkreuz-Mittelschule
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Drechselkurs mit der 7M
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Zur Info:
Betreff: Vollzugsausnahme zur Teilnahme an Selbsttests für Schülerinnen und Schüler vor Erreichen des Genesenenstatus
Bereits jetzt gilt, dass kürzlich genesene Schülerinnen und Schüler, die nach (mindestens) siebentägiger Isolation mit negativem Abschlusstest aus der Isolation zurückgekehrt sind, aber deren positiver Nukleinsäurenachweis (PCR) noch keine 28 Tage zurückliegt, bis zum Tag 28 keine PCR Testnachweise erbringen, um in dieser Phase möglicherweise falsch-positive Testergebnisse auszuschließen (GMS „Infektionsschutz und Kontaktpersonenmanagement im schulischen Umfeld 2022“, Az. G54e-G8390-2022/187-4, vom 20.01.2022).
Analog zum Vorgehen bei PCR-Pooltestung wird diese Vollzugsausnahme nun auch für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Selbsttests zur seriellen Testung durchführen, erweitert; das o.g. GMS vom 20.01.2022 wird in diesem Punkt aufgehoben. An Schulen, an denen regelmäßig nur Selbsttests zur seriellen Testung verwendet werden, nehmen Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach Rückkehr aus der Isolation bis 28 Tage nach initial positivem Testnachweis nun ebenfalls an den seriellen Testungen nicht mehr teil, um falsch positive Ergebnisse und damit einen belastenden Ausschluss vom Unterricht zu vermeiden. Dies umfasst auch eine Ausnahme vom Selbsttest am Montag an den Schulen, die regelmäßige PCR-Pool-Testungen durchführen.
Ab dem Tag 29 nach dem initial positiven Testnachweis unterliegen diese Schülerinnen und Schüler, wie alle anderen Schülerinnen und Schüler auch wieder regelmäßig der Testobliegenheit.
Keine Ausnahme hingegen besteht bei Durchführung eines intensivierten Testregimes nach Bekanntwerden eines (weiteren) Infektionsfalls in einer Klasse. Grund ist eine mögliche Reinfektion durch unterschiedliche SARS-CoV-2-Varianten oder -Untervarianten. Daher müssen alle Schülerinnen und Schüler ohne Ausnahme am intensivierten Testregime teilnehmen.
Gemäß Punkt 14 des Rahmenhygieneplans Schule ist bei Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ein Schulbesuch allen Schülerinnen und Schülern nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorgelegt wird. Die Vorlagepflicht eines negativen Testnachweises für symptomatische Schülerinnen und Schüler ist nicht an den Impf- bzw. Genesenenstatus geknüpft - somit ist von einem Entfall der Testnachweispflicht abzusehen.
Aktuelle Regelungen bei positiven Corona-Tests an Schulen
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Voranmeldung für die 9 eCn im Schuljahr 2022/23
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Voranmeldung für die 9 V-Klasse im Schuljahr 2022/23
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Anschrift:
Heiligkreuz-Mittelschule Coburg
Schleifanger 1
96450 Coburg
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